Ökodesign-Richtlinie
- 2009/125/EG
- 65/2011. (IV. 15.) Regierungsdekret
- EEA
- Energie-Effizienz
- Energieeinsparungen
- Ökodesign
- Ökodesign
- Ökodesign-Richtlinie
- Produktanforderungen
- TAO-Audit
- Umweltdesign
Was ist die Ökodesign-Richtlinie und warum ist sie wichtig?
Die Ökodesign-Richtlinie (formell bekannt als Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) ist eine Rahmengesetzgebung, die darauf abzielt, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bestimmter Produkte festzulegen. Diese ‚Ökodesign-Anforderung‘ stellt sicher, dass der Energiebedarf der verwendeten Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus minimiert wird, wodurch ihre Umweltauswirkungen minimiert werden.
Die Bedeutung der Richtlinie liegt in ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Sicherheit der Versorgung. Der realistische Weg zur Senkung des Verbrauchs besteht nicht darin, die Nachfrage zu drosseln, sondern die Energienutzung effizienter zu gestalten. Die Umsetzung der Richtlinie in ungarisches Recht ist eine Angelegenheit von 65/2011. (IV. 15.) Regierungsdekret hat die Form von.
Welche Produkte fallen unter die Ökodesign-Anforderungen?
Die Ökodesign-Richtlinie gilt für viele Produktgruppen, von Haushaltsgeräten bis hin zu Industrieanlagen. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Produkte, die unter die aktuellen Ökodesign-Anforderungen fallen:

Beleuchtungsprodukte für Haushalt und Gewerbe
- Gerichtete und ungerichtete (einschließlich ultraviolette) Lampen
- Leuchtstoffröhren (ohne integriertes Vorschaltgerät)
- Hochintensive Entladungslampen
- Vorschaltgeräte und Leuchten, die für den Betrieb solcher Lampen geeignet sind
- Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte (tritt ab 1. September 2021 in Kraft: (EU) 2019/2020)
Elektrische Ausrüstung
- Computer und Server
- Spielkonsolen
- Einfache/komplexe Set-Top-Boxen
- Geräte, die im Standby- und Aus-Zustand Strom verbrauchen
- Netzwerkfähige Geräte mit Standby-Modus
- Externe Stromversorgungen
- Fernsehapparate
- Bildgebende Geräte
- Leistungstransformatoren
- Elektronische Bildschirme (Monitore, Fernsehgeräte, Werbedisplays)
- Set-Top-Boxen
- Computer und kleine Server
- Server und Datenspeicherprodukte
- Elektromotoren und Wechselrichter
- Stromverbrauch von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten im Bereitschafts- und Aus-Zustand
- Ausrüstung zum Schweißen
Haushaltsgeräte
- Herde und Öfen
- Geschirrspülmaschinen
- Gefriertruhen
- Kühlschränke
- Trockner
- Waschmaschinen
- Staubsauger
- Haushalts-Waschtrockner (einschließlich batteriebetriebener)
- Wäschetrockner für den Haushalt
- Öfen, Herde und Dunstabzugshauben für den Haushalt
- Geschirrspüler für den Haushalt
Heiz- und Kühlgeräte
- Klimageräte
- Heizungen
- Einzelne Raumheizgeräte
- Mit festen Brennstoffen betriebene Geräte für die individuelle Raumheizung
- Professionelle Kühlschränke
- Heizkessel für feste Brennstoffe
- Belüftungsgeräte
- Warmwasserbereiter
- Individuelle Raumheizungsanlagen (bis zu 50 kW für Privathaushalte, bis zu 120 kW für Gewerbe)
- Raumheizgeräte und kombinierte Heizgeräte mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 400 kW
- Warmwasserbereiter mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 400 kW und Warmwasserspeicher mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 2000 Litern
- Heizkessel für feste Brennstoffe mit einer effektiven Nennwärmeleistung von höchstens 500 kW
- Luftheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 1 MW, Kühlgeräte mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 2 MW und Hochtemperatur-Prozesskühler, Gebläsekonvektoren
- netzbetriebene Kühlgeräte mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehr als 10 Litern, aber nicht mehr als 1 500 Litern
- Professionelle Kältemaschinen, Gebläsekühler, Verflüssigungssätze und Prozesskältemaschinen
- Gewerbliche Kühlschränke
- Klimageräte mit einer Nennkühlleistung von höchstens 12 kW oder, falls das Produkt keine Kühlfunktion hat, mit einer Nennheizleistung von höchstens 12 kW
- Luftheizungs- und Luftkühlungsgeräte: Luftheizungsgeräte mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 1 MW, Kühlgeräte mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 2 MW, Hochtemperatur-Prozesskühler, Gebläsekonvektoren
Andere Produkte
- Umwälzpumpen
- Elektrische Motoren
- Ventilatoren für den Haushalt
- Industrielle Ventilatoren
- Wasserpumpen
- Zentrifugalpumpen ohne Gehäuse
- Reifen (Verordnung (EU) 2020/740 gilt ab 1. Mai 2021)
Die Rolle der Ökodesign-Richtlinie bei der Berücksichtigung von Energieeinsparungen
Die in den Ökodesign-Richtlinien festgelegten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz sollten nicht nur bei der Gestaltung berücksichtigt werden, sondern in vielen Fällen auch als Referenz für die Bestimmung der Energieeinsparungen dienen, die durch Investitionen in die Energieeffizienz erzielt werden können, und nicht als Basis. Dies ist besonders wichtig im Zusammenhang mit finanziellen Anreizen wie Steuergutschriften für Unternehmen und der Energieeffizienzverpflichtung (EEO).
BAT-Audit und Berechnung der Energieeinsparungen
A TAO-Audit (Körperschaftssteuererleichterung) in Verbindung mit der 176/2017. (VII. 4.) Regierungsdekret besagt, dass Energieaudits Energieeinsparungen mit vergleichen sollten:
- a) in den Standardzustand zurücksetzen,
- b) wenn ein allgemeiner, direkt anwendbarer Rechtsakt der Europäischen Union oder eine Gesetzgebung eine Mindestanforderung an die Gesamtenergieeffizienz festlegt, an diese Anforderung,
- (c) Ist die Nutzungsdauer des Basis-Investitionsguts abgelaufen und besteht keine Anforderung nach Buchstabe b, wird es mit den Energieeinsparungen verglichen, die mit dem am wenigsten energieeffizienten Investitionsgut auf dem Markt, das dem Bedarf entspricht, erzielt werden können.
Das heißt, wenn die Nutzungsdauer eines zu ersetzenden Ausrüstungsgegenstandes abgelaufen ist oder ein neues Wirtschaftsgut angeschafft wird, sollten diese Bedarfswerte als Vorinvestitions- oder Alternativbedingung verwendet werden.
ERA und Ökodesign Mindestanforderungen
A 17/2020. (XII. 21.) MEKH-Dekret das Energieaudit zur Ermittlung der Energieeinsparungen auf der Grundlage des Berichts über die Energieeinspardaten des Endverbrauchers einen Hinweis auf die geltende Energieeffizienzanforderung der EU oder Ungarns für die neu installierten Geräte oder einen klaren Hinweis auf das Fehlen einer solchen Anforderung enthält. Einschließlich der Mindestanforderungen, die in den gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte erlassenen Durchführungsmaßnahmen festgelegt sind.
Darüber hinaus muss für viele der in Anhang I der Verordnung aufgeführten Katalogmaßnahmen auch die Höhe der Einsparungen ermittelt werden, die durch die Investition gemäß den derzeit geltenden Ökodesign-Richtlinien erzielt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ökodesign-Richtlinien für Beleuchtung, Transformatoren und Reifen im Jahr 2021 geändert wurden, so dass sich die Definition und damit die Höhe der Energieeinsparungen in diesen Fällen kürzlich geändert hat.
Die Ökodesign-Richtlinie und die damit verbundene ungarische Gesetzgebung, wie der Regierungserlass 65/2011 (15.4.2011), sind der Schlüssel zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung eines umweltbewussten Produktdesigns. Die Berücksichtigung der Mindestanforderungen ist nicht nur bei der Entwicklung von Produkten wichtig, sondern auch bei der Berechnung der Rendite von Investitionen in die Energieeffizienz und von Subventionen. Das TAO-Audit und die ERA-Regelung unterstreichen auch die Bedeutung der Ökodesign-Standards für die glaubwürdige Anrechnung von Energieeinsparungen.
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