Energieausweis für Gebäude – Änderungen!
- Energie-Review
- Energieausweis
- Energieausweis
- Energieausweis
- Energieausweis für Gebäude
- Energiebedarf nahe Null
- Energiegewinnung
- Gesetzesänderungen
- Rezension von
Was ist ein Energieausweis und warum ist er wichtig?
Die Energiezertifizierung ist ein Verfahren zur Messung und Zertifizierung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Das Ergebnis des Verfahrens wird in einem Energieausweis dokumentiert, der detaillierte Informationen über den Energieverbrauch des Gebäudes enthält und es in eine Energieklasse einordnet (z.B. AA, BB, CC). Energieausweise sind unerlässlich:
- Offenlegung: Sie hilft Immobilienkäufern und Mietern, die zu erwartenden Energiekosten eines Gebäudes einzuschätzen.
- Wert: Eine gute Bewertung des Energieausweises kann den Wert und die Attraktivität einer Immobilie auf dem Markt erhöhen.
- Gesetzeskonformität: Ein Zertifikat ist beim Kauf oder bei der Miete obligatorisch.
- Energiebewusstsein: fördert die Verbesserung der Energieeffizienz und trägt so zur Nachhaltigkeit bei.
Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz wird von vielen Menschen auch als „Energieausweis“ bezeichnet.

Warum ändert sich das System der Energieausweise?
Die neue Verordnung zielt darauf ab, das Zertifizierungssystem genauer, transparenter und zuverlässiger zu machen. Die Änderungen dienen der weiteren Harmonisierung mit den EU-Richtlinien und der Angleichung an internationale Praktiken. Die Änderungen sollen die Glaubwürdigkeit der Zertifikate und die Genauigkeit der darin enthaltenen Daten verbessern.
Wichtige Änderungen bei den Energieausweisen
Die neue Verordnung bringt eine Reihe von wichtigen Änderungen für den Energieausweis von Gebäuden. Diese Änderungen betreffen die folgenden Hauptbereiche:
Obligatorische Überprüfung von Zertifikaten
Die wichtigste Änderung ist, dass neu ausgestellte Energieausweise nicht mehr automatisch für 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig sind. Stattdessen wird in alle Ausweise ein verbindliches Überprüfungsdatum eingetragen.
- Wann ist eine Überprüfung erforderlich?
- Alle 5 Jahre: Alle Energieausweise müssen mindestens alle 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum überprüft werden.
- Innerhalb von 2 Jahren: Wenn seit der Ausstellung des Zertifikats 5 Jahre vergangen sind und die Immobilie verkauft oder vermietet wird, muss das Zertifikat innerhalb von 2 Jahren überprüft werden.
- Im Falle eines Gebäudeumbaus: Wenn an dem Gebäude Umbau- oder Renovierungsarbeiten vorgenommen wurden, die sich erheblich auf den Energieverbrauch auswirken (z. B. Fassadendämmung, Austausch von Fenstern und Türen, Modernisierung der Heizungsanlage), muss der Ausweis überarbeitet werden, um die neuen energetischen Eigenschaften zu berücksichtigen.
- Ältere Zertifikate: Zertifikate, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung ausgestellt wurden, sind noch 10 Jahre lang gültig. Wenn sie jedoch 5 Jahre alt sind und die Immobilie verkauft oder vermietet wird, müssen sie innerhalb von 2 Jahren überprüft werden.
Wer kann die Energiezertifizierung und -überprüfung durchführen?
Energieausweise und deren Überprüfung dürfen nur von lizenzierten Energieausweisexperten durchgeführt werden, die bei der ungarischen Regulierungsbehörde für Energie und Versorgungsunternehmen (MEKH) registriert sind. Es ist wichtig, dass der Techniker über die entsprechende Zulassung und Registrierung verfügt.
Registrierung und Überprüfung von Zertifikaten
Nach der neuen Verordnung werden die Daten zu den Energieausweisen (z.B. Adresse der Immobilie, Art des Ausweises, Ausweis-ID, effektive Nennleistung) vom Energiegutachter in einem speziellen Bereich der Klimagasdatenbank erfasst , die von der nationalen Klimaschutzbehörde geführt wird. Dieses Register hilft den Behörden bei der Überwachung und Verfolgung der Daten.
- Überprüfung: Die Behörde überprüft das Vorliegen der Überprüfungen mit Hilfe der Ungarischen Ingenieurkammer. Bei Nichteinhaltung oder Nichtreparaturen verhängt sie Geldstrafen.
Ausnahmen und Abweichungen vom Energieausweis
In bestimmten Fällen können Ausnahmen für den Energieausweis gelten:
- Immobilien von Finanzinstituten: in Fällen, in denen die Immobilie einem Finanzinstitut gehört und als hypothekarische Sicherheit verwendet wird und der Schuldner ausgefallen ist.
- Vollstreckungsverfahren: wenn die Immobilie im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens verkauft wird.
- Regelmäßige Vermietung: für Mietzeiten von weniger als 4 Monaten.
- Landwirtschaftliche Gebäude: Gebäude, bei denen die Belegungszeit der Nettogrundfläche je nach Verwendungszweck nicht mehr als 4 Monate pro Jahr beträgt oder der jährliche Energieverbrauch nicht mehr als 25% beträgt.
- Denkmalgeschützte Gebäude: bestimmte denkmalgeschützte oder lokal denkmalgeschützte Gebäude, deren Charakter oder Erscheinungsbild durch eine Zertifizierung erheblich beeinträchtigt würde.
- Andere Ad-hoc-Ausnahmen: Das Gesetz kann in bestimmten Situationen weitere Ausnahmen vorsehen.
Zusätzliche Anforderungen und wichtige Änderungen für Gebäude
Mit der neuen Verordnung werden auch andere wichtige Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden eingeführt.
Verpflichtungen für Fast-Null-Energie-Gebäude
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften für neue Gebäude mit einer Gesamtenergieeffizienz von nahezu Null oder besser wurde verschoben 2021. bis 30. Juniwenn das Gebäude gemäß der architektonischen und technischen Dokumentation nicht nahezu energieeffizient oder energieeffizienter ist und das Gebäude nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen wird (§ 6/B).
Wärmedämmung und erneuerbare Energiequellen
Die Verordnung beantwortet auch Fragen, die bei der Erstellung von Energieausweisen für Gebäude häufig auftreten:
- Brauchen Sie eine dickere Isolierung? Die Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Begrenzungskonstruktionen wurden im Vergleich zum kostenoptimalen Niveau der Anforderungen seit 2018 nicht weiter verschärft. Daher ist es wahrscheinlich, dass Gebäude, die in letzter Zeit in Betrieb genommen werden, bereits mit diesem Gedanken entworfen wurden.
- Ist ein Solarpanel obligatorisch? Der in der Verordnung geforderte Mindestanteil von 25 % an erneuerbaren Energien kann auf verschiedene Weise sichergestellt werden. Er zählt als erneuerbar:
- Strom aus dem nationalen Netz (10%).
- Brennholz, Biomasse, direkt oder indirekt aus Biomasse erzeugte Energie, Biogasenergie, Holzpellets, Agrarpellets.
- Solar, Wind, Wasserkraft, Geothermie, Erdwärme, Hydrothermal, atmosphärisch.
- Fernwärme, wobei ein Anteil separat berechnet wird.
- Das bedeutet, dass sogar ein Holzofen in Kombination mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe einen ausreichenden Anteil an erneuerbaren Energien liefern kann. Eine wichtige Änderung ist, dass bei einer Wärmepumpe die für die Kühlung verwendete Wärme spätestens zwischen dem 15. April und dem 15. Oktober berücksichtigt werden kann.
Befreiung von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien
Eine wichtige Erleichterung besteht darin, dass, wenn die Bewertung der obligatorischen alternativen Systeme gemäß Anhang 4 ergibt, dass der Einsatz solcher Systeme technisch und wirtschaftlich ungeeignet ist (keine Primärenergieeinsparungen im Vergleich zu einer konventionellen Erdgasheizung oder eine Amortisationszeit von mehr als 10 Jahren), „die Mindestanforderung für erneuerbare Energien mit einer erhöhten Energieeffizienz erfüllt werden kann“. Das bedeutet, dass die Anforderung an die Gesamtenergieeffizienz dann von Wert ist:
- 76 anstelle von 100 für Wohngebäude,
- in den Büros von 90 auf 68,
- für Bildungsgebäude wird 65 kWh/m2Jahr statt 85 betragen .
Temperaturkontrolle pro Raum
Die Temperaturkontrolle pro Raum ist ebenfalls eine neue Anforderung. Wenn neue Heiz- und Kühlsysteme installiert werden, müssen neue Gebäude mit selbstregulierenden Geräten ausgestattet werden, um die Temperatur in jedem Raum mit einer Bodenfläche von mehr als 12 m2 zu kontrollieren. Bei bestehenden Gebäuden müssen solche selbstregulierenden Vorrichtungen beim Austausch der Wärmeerzeuger installiert werden, wenn sie ohne Änderung des Wärmetransport- und -verteilungssystems installiert werden können.
Förderung der E-Mobilität
Die Verordnung wurde um einen Anhang 8 ergänzt, um die Einführung der E-Mobilität zu fördern. Er sieht vor, dass bei neuen Gebäuden oder Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, wenn es einen Parkplatz mit mindestens 10 Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes gibt, der Parkplatz mindestens eine elektrische Ladestation und einen Stromanschluss alle fünf Stellplätze bei Nichtwohngebäuden und einen Stromanschluss pro Stellplatz bei Wohngebäuden haben muss, vorausgesetzt, die Renovierung betrifft auch den Parkplatz oder das Stromnetz. Für bestehende Nicht-Wohngebäude ist ab dem 1. Januar 2025 die Installation von mindestens einer Ladestation pro 20 Stellplätze vorgeschrieben.
Der Energieausweis-Prozess – wie wird ein Energieausweis erstellt?
Der Prozess des Energieausweises besteht in der Regel aus den folgenden Schritten:
- Datenabgleich und Vor-Ort-Besichtigung: Der Zertifizierungsexperte setzt sich mit dem Gebäudeeigentümer in Verbindung, um eine Besichtigung zu vereinbaren. Der Zertifizierungssachverständige wird den Gebäudeeigentümer kontaktieren und einen Vor-Ort-Termin mit ihm vereinbaren, um die Gebäudestruktur (Wände, Dach, Decken), Fenster und Türen, das Heizungs- und Warmwasserversorgungssystem sowie das Beleuchtungssystem zu beurteilen.
- Einholung von Unterlagen: Der Sachverständige wird technische Unterlagen zu der Immobilie anfordern (z. B. Grundrisse, Baupläne, technische Spezifikationen), sofern vorhanden.
- Durchführung von Berechnungen: Auf der Grundlage der gesammelten Daten und der Besichtigung vor Ort führt der Zertifizierer die notwendigen Energieberechnungen durch, um den Primärenergieverbrauch des Gebäudes zu ermitteln.
- Klassifizierung und Bewertung: Die Ergebnisse werden verwendet, um das Gebäude in eine Energieklasse (z.B. AA, BB, CC, etc.), eine der 12 Kategorien der Verordnung von 2016, einzustufen.
- Ausstellung eines Zertifikats: Der Zertifizierer stellt ein formelles Energiezertifikat aus, das alle relevanten Daten, die Bewertung und Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthält.
- Registrierung: Die Einzelheiten des ausgestellten Zertifikats werden vom Zertifizierer im zentralen Registrierungssystem erfasst.
Erster Test für neue Systeme
Bei einer neuen Anlage ist die erste Inspektion innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme fällig. Diese wird vom Energieauditor auf der Grundlage eines Vor-Ort-Besuchs und der zur Verfügung gestellten Unterlagen durchgeführt.
Eigentumswohnungen und Wohnungsgenossenschaften
Im Falle einer Eigentumswohnung oder einer Wohnungsbaugesellschaft muss ein Beschluss der Generalversammlung gefasst werden, um die Überprüfung anzuordnen, und die Ergebnisse müssen ebenfalls in einer Generalversammlung vorgestellt werden.
Wichtige Informationen für den Verkauf oder die Vermietung
Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss der Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.
- Kaufvertrag: Das Zertifikat ist ein obligatorischer Anhang zum Kaufvertrag. Ohne sie wird der Anwalt den Vertrag nicht gegenzeichnen.
- Mietvertrag: Im Falle der Vermietung muss der Mietvertrag auf die Nummer des Energieausweises verweisen und dem Mieter eine Kopie aushändigen.
Energieausweise für Gebäude sind ein wesentlicher Schritt bei der Bewertung von Immobilien und energiebewusstem Denken. Die durch die neue Verordnung eingeführten gesetzlichen Änderungen, insbesondere die Einführung von verbindlichen Überprüfungsterminen, legen noch mehr Wert auf die Aktualität und Genauigkeit der Ausweise. Ziel ist es, ein geregelteres und in gewisser Weise strengeres System als bisher einzuführen, damit sich Gebäudebetreiber in angemessenen Abständen ein umfassendes Bild von der Energieeffizienz ihrer Anlage und dem Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen machen können. Auf dieser Grundlage wird die Klimagas-Datenbank ein Register der für eine Inspektion in Frage kommenden Personen und der Anlagen selbst enthalten.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie durch das Labyrinth der Energieanforderungen für Gebäude zu führen.
Fragen Sie uns nach detaillierten Informationen oder fordern Sie noch heute ein kostenloses Angebot für einen Energieausweis an!
Siehe auch unsere Referenzen!
Von Sándor Domján (Energieingenieur bei ENCO Auditor Ltd.)
Ungarisches Ziel für Gasspeicherkapazität erreicht; Erneuerbare Energien übernehmen die Führung
Das ungarische Gasspeicherziel wurde deutlich übertroffen - Das 65%-Ziel für den 1. Juli Ziel für ungarische Gasspeicherkapazität deutlich übertroffen Da die ungarische Quote derzeit bei...
Informationen zur Energieeffizienz 2024. 07.
Verbindliche Qualitätsanforderungen für die Stromversorgung im Jahr 2023 erfüllt - Die ungarische Regulierungsbehörde für Energie und öffentliche Versorgungsbetriebe (MEKH) hat die Qualität der Stromversorgung bewertet,...
Der Zusammenhang zwischen extremen Wetterereignissen und dem Klimawandel war noch nie so deutlich wie heute
Fortschritte in der Klimawissenschaft haben es möglich gemacht, konkrete Daten darüber zu erhalten, wie sich der Klimawandel auf extreme Wetterereignisse auswirkt. Dieser Fortschritt führt zu...
Entwicklung der Strom- und Gaspreise
Unsere Energiebeschaffung überwacht ständig die Energiepreise an der Börse und dieCO2-Quotenpreise. Die nachstehenden Grafiken zeigen den Stand vom 23. Mai. Preis [EUR/MWhe]. 1. Januar -...

