Broschüre zur Energiepolitik
- 2022 Regeln
- 2025 Gebäude-Renovierungs-Pass
- 2030 neue Gebäude
- Aktionsplan zur Gebäudesanierung
- Bewertung von Klimaanlagen
- Energie-Review
- Energieausweis
- Energiepolitik
- Energiestandard
- EPBD-Überprüfung
- Indikator für intelligente Gebäude
- Ladeinfrastruktur
- Nationale Behörde für Klimaschutz
- Null Energie-Emissionen
- Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden
- Überprüfung des Heizsystems
- Ungarische Ingenieurskammer
Energiepolitik und Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Worauf es ab 2022 ankommt
Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) und die damit verbundenen nationalen Vorschriften werden einen großen Einfluss auf die Energienutzung von Gebäuden und die Erreichung von Umweltzielen haben. Das Verständnis für diesen Bereich der Energiepolitik ist sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Unser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Anforderungen der Energieüberprüfung ab dem 1. Januar 2022, die wichtigsten Ziele der EPBD-Überprüfung und die wichtigsten Termine für die Zukunft in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden. Finden Sie heraus, was Sie tun müssen, um einen energieeffizienten und nachhaltigen Gebäudebetrieb zu gewährleisten.
Obligatorische Energieüberprüfung: Was bedeutet sie und für wen gilt sie?
- Ab dem 1. Januar 2011 sind bestimmte Heizungs- und Klimaanlagen zu Energieaudits verpflichtet. Diese Verpflichtung betrifft die folgenden Fälle:
- Heizungsanlagen mit einer effektiven Nennleistung von mehr als 70 kW oder kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlagen.
- Klimaanlagen mit einer effektiven Nennleistung von mehr als 70 kW oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen.
Ziele der Energieüberprüfung
Die grundlegenden Ziele eines Energieaudits (Inspektion) sind:
- Bewertung der Systemeffizienz: Bewertet, wie optimal die Heizungs-/Klimaanlage funktioniert.
- Bewertung der Dimensionierung des Systems in Bezug auf das Gebäude: Überprüft, ob die Leistung des Systems den Anforderungen des Gebäudes entspricht.
- Optimierung der Systemleistung: gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Energienutzung des Systems.
Häufigkeit der Überprüfung
Das Energieaudit ist nach dem folgenden Zeitplan obligatorisch:
- Im Rahmen des obligatorischen Energieaudits alle 4 Jahre.
- In anderen Fällen alle 8 Jahre.
Die Akteure und ihre Verantwortlichkeiten bei der Überprüfung der Energiepolitik
Mehrere wichtige Institutionen sind an der erfolgreichen Umsetzung dieses Aspekts der Energiepolitik beteiligt:
Ungarische Ingenieurskammer
Die Aufgaben der Ungarischen Ingenieurskammer in Bezug auf das Energieaudit:
- Professionelle Überprüfung der im Inspektionsbericht angegebenen Feststellungen, Empfehlungen und Ausnahmegenehmigungen.
- Beratung der Öffentlichkeit und des Unternehmenssektors.
Nationale Behörde für Klimaschutz
Die Nationale Behörde für Klimawandel spielt eine Schlüsselrolle bei der Regulierung der Energieeffizienz:
- Pflegen Sie eine Datenbank, um den Überblick über die Energieaudits zu behalten.
- Bewertung der Einhaltung der Verpflichtung zum Energieaudit.
- Verhängen Sie bei Nichteinhaltung eine Geldstrafe.

Überprüfung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist unerlässlich, um die langfristigen Klimaziele der EU zu erreichen. Diese Richtlinie legt die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fest.
Wichtigste Vorschläge und Ziele
Im Rahmen der Überarbeitung der EPBD wurden eine Reihe von neuen Standards und Zielen festgelegt:
- Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für die Gebäudesanierung:
- Mit spezifischen Gebäudesanierungs- und Emissionsreduktionszielen für 2030, 2040 und 2050.
- Die Kommission wird die Pläne bewerten und bei Bedarf länderspezifische Empfehlungen aussprechen.
- Gebäudesanierungspass für Wohngebäude: Dieser Pass wird ab 2025 eingeführt.
- Erlauben Sie nur neue Null-Energie-Gebäude (ab 2030):
- In der Zwischenzeit sollten alle neuen Gebäude zumindest nahezu energiefrei sein.
- Definition des Mindestenergiestandards: Für die umfassende Renovierung von bestehenden Gebäuden.
- Ab 2027, 2030und 2033 müssen Immobilien, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz E, D, C erfüllen .
- Bereitstellung von Ladeinfrastruktur und Fahrradabstellplätzen: sowohl in Wohngebäuden als auch in Nichtwohngebäuden.
- Entwicklung eines Indikators für intelligente Gebäude: zur Bewertung der intelligenten Technologien und der Effizienz von Gebäuden.
- Entwicklung einer nationalen Datenbank für Energieausweise für Gebäude.
Finanzierung von Zuschüssen
Die Mitgliedstaaten sollten angemessene Finanzmittel, Unterstützungsmaßnahmen und andere Instrumente bereitstellen, um die Renovierung energieeffizienter Gebäude zu fördern. In diesem Zusammenhang können sie auch die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (ETS) nutzen.
Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) und der damit verbundenen nationalen Gesetzgebung wird erhebliche Veränderungen bei der Energienutzung von Gebäuden mit sich bringen. Die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits, die Verschärfung der Energiestandards und neue Finanzierungsmöglichkeiten sollen die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit verbessern. Es ist wichtig, dass Eigentümer und Betreiber sich dieser Vorschriften bewusst sind und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten.
Haben Sie Fragen zum Energieaudit oder der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, und unsere Experten helfen Ihnen, sich in der Gesetzgebung zurechtzufinden und die Energienutzung Ihres Gebäudes zu optimieren.
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